0451 22187
ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)
 
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
 
Verbraucherinnen und Verbraucher können die bewährten kommunalen Sammelstrukturen, z.B. Wertstoffhöfe, nutzen.
Die Hersteller müssen die Altgeräte dort abholen und wiederverwenden oder entsorgen lassen.